gluehbirneEigentlich sollte alles ein anprangernder “Scherz” werden. Doch das Verwaltungsgericht Aachen sah die Lage weniger amüsiert und verbot die als Glühbirnen-Satire gedachte “Heatball”-Aktion, noch bevor sie letztendlich wirklich durchgestartet war.

Gestoppt wurde die Aktion bereits im November des vergangenen Jahres. Damals hatte die Bezirksregierung Köln eine genaue Prüfung des vorliegenden Falles erbeten – nachdem die Initiatoren gegen die Einstellung Klage eingereicht hatten. Der Hintergrund für die Aktion war, die EG-Verordnung öffentlich anzuprangern und eine größere Diskussion zu erzielen. Die EG-Verordnung sieht vor, bis zum Jahre 2012 alle Lichtquellen abzuschaffen, die eine schlechtere Energieeffizienzklasse als C vorweisen können.

Heiße Diskussionen um eine Glühbirne namens “Hitzeball”

Die Drahtzieher waren der Essener Ingenieur Siegfried Rotthäuser und sein Schwager Rudolf Hannot. Sie hatten bereits im April 2010 damit begonnen, die als “Heatball” (zu Deutsch Hitzeball) angepriesene “Glühbirne” online als kostengünstiges Kleinheizelement anzubieten. Keine 2 Euro kostete der kleine Miniatur Heizball für das Wohnzimmer, das Schlafzimmer oder auch das Treppenhaus. Nach zahlreicher Aufmerksamkeit durch die Presse reagierte man nun auch – indem man das “Kleinheizelement” schlussendlich aus dem Verkehr zog. Für mehr als nur genug Furore gesorgt hat die Aktion allerdings trotzdem. Zahlreiche Interessenten deckten sich online mit der kleinen “Heizung” ein, die nun seit Kurzem offiziell ein Leuchtmittel ist. So entschied das Aachener Verwaltungsgericht, denn es besagte dass eine 100 Watt-Glühbirne auch ein solche bleibt, wenn man Kleinheizung drauf schreibt. Worte gegen Worte und somit wurde das Leuchtmittel als solches, laut Augenzeugen der Verhandlung, wahrscheinlich noch nie so ausgiebig beleuchtet wie beim jüngsten Gerichtstermin.

Leuchtmittel bleibt Leuchtmittel: Richter entschieden

Rotthäuser und Hannot geben aber dennoch nicht auf. Sie sagen man dürfe ihren Hitzeball nicht als Glühlampe abstempeln, nur weil er leuchten würde. Immerhin würde das 100 Watt starke kleine Ding auch Hitze erzeugen, wie Rotthäuser und Hannot zu ihrer Verteidigung verkündeten. Und diese Hitze bestände nicht nur aus einem kleinen und kaum erwähnenswerten Teil. Nein, laut Rotthäuser und Hannot bestehen schließlich 95 Prozent der Energie, die der Hitzeball erzeugt, aus Wärme. Schlussfolgernd beständen nur 5 Prozent aus Licht. Schließlich lenkten auch die Richter ein und entschieden, dass geprüft werden sollte, ob das Kleinheizelement nicht doch eine Speziallampe im Sinne der neuen Verordnung sei. Zurzeit gibt es zwei solcher eingetragener Serien, die durch die Industrie beantragt wurden. Wann genau das Verfahren eröffnet werden soll, steht jedoch noch nicht fest. Von offizieller und richterlicher Seite war man sich aber sicher: Eine Heizung ist der “Hitzeball” trotzdem eindeutig nicht.